Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der HAMO-PAPIER Handels-GmbH (nachfolgend ?Anbietende?) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen der Vertragspartnerseite werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbietende stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die vorbehaltlose Lieferung oder Leistung gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) der Papier- und Pappenhersteller der Europäischen Gemeinschaft (CEPAC) in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote der Anbietenden sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbietende.
§ 3 Beschaffenheit und Mengenabweichungen
Handelsübliche, geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Gewicht, Format oder sonstigen Eigenschaften der Ware gelten als vertragsgemäß, sofern sie die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 4 Lieferung, Lieferfristen und höhere Gewalt
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Nichteinhaltung unverbindlicher Lieferfristen bestehen keine Schadensersatzansprüche.
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Anbietenden nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Rohstoffmangel,
Produktionsstörungen, Energieausfälle, Arbeitskämpfe, Transportengpässe oder behördliche Maßnahmen, berechtigen dazu, Lieferungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert eine Lieferbehinderung länger als zwei Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Lieferteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits fertiggestellte Teillieferungen sind abzunehmen.
§ 5 Annahmeverzug
Wird die Ware nicht fristgerecht abgenommen oder verzögert sich die
Abnahme aus Gründen, die von der Vertragspartnerseite zu vertreten sind, ist die Anbietende berechtigt, die Ware auf
Kosten und Gefahr der Vertragspartnerseite einzulagern oder
Schadensersatz zu verlangen.
Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist besteht das
Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
§ 6 Gewichts- und Abrechnungsgrundlagen
Für Rollenware wird das Bruttogewicht einschließlich Verpackung und Hülsen berechnet. Formatware wird nach Nominalgewicht abgerechnet. Maßgeblich ist das bestellte Flächengewicht multipliziert mit der gelieferten Fläche.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto
oder innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 30
Tage nach Rechnungsdatum ohne weitere
Mahnung ein.
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Vertragspartnerseite besteht das
Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen sowie
ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Anbietenden.
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang ist zulässig. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an die Anbietende abgetreten.
Die Ware ist pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
§ 9 Mängelrüge und Mängelhaftung
Die Vertragspartnerseite ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen,
schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Anbietenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.
§ 10 Haftung
Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis ist München, sofern die Vertragspartnerseite Kaufleute sind. Die Anbietende ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
HAMO - PAPIER Handels-GmbH Hans Mohrhagen
Ackerberg 2 * D-83703 Gmund am Tegernsee
Fon: +49-(0)8022-97007 * Fax: +49-(0)8022-74931
E-Mail: info@hamo-papier.de * www.hamo-papier.de
Amtsgericht München HRB 55299
Geschäftsführer Hans Mohrhagen
USt-IdNr. DE131180184
Steuernummer: 139/128/00274
Impressum
Datenschutzerklärung
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der HAMO-PAPIER
Handels-GmbH (nachfolgend ?Anbietende?) gegenüber Unternehmern
im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende
oder abweichende Einkaufsbedingungen der Vertragspartnerseite
werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbietende stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die vorbehaltlose
Lieferung oder Leistung gilt nicht als Zustimmung zu
abweichenden Bedingungen.
Ergänzend
gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) der Papier- und
Pappenhersteller der Europäischen Gemeinschaft (CEPAC) in ihrer
jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht im Widerspruch zu
diesen AGB stehen.
§ 2 Angebot und
Vertragsschluss
Alle
Angebote der Anbietenden sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
Mündliche
Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantien bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbietende.
§ 3 Beschaffenheit und
Mengenabweichungen
Handelsübliche,
geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen in
Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Gewicht, Format oder
sonstigen Eigenschaften der Ware gelten als vertragsgemäß,
sofern sie die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich
beeinträchtigen.
§ 4 Lieferung, Lieferfristen
und höhere Gewalt
Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, frühestens
jedoch nach vollständiger Klärung aller technischen und
kaufmännischen Einzelheiten.
Lieferfristen
sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich
als verbindlich zugesagt wurden. Bei Nichteinhaltung
unverbindlicher Lieferfristen bestehen keine
Schadensersatzansprüche.
Ereignisse
höherer Gewalt oder sonstige von der Anbietenden nicht zu
vertretende Umstände, insbesondere Rohstoffmangel,
Produktionsstörungen, Energieausfälle, Arbeitskämpfe,
Transportengpässe oder behördliche Maßnahmen, berechtigen dazu,
Lieferungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dauert
eine Lieferbehinderung länger als zwei Wochen, sind beide
Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Lieferteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits fertiggestellte
Teillieferungen sind abzunehmen.
§ 5 Annahmeverzug
Wird die
Ware nicht fristgerecht abgenommen oder verzögert sich die
Abnahme aus Gründen, die von der Vertragspartnerseite zu
vertreten sind, ist die Anbietende berechtigt, die Ware auf
Kosten und Gefahr der Vertragspartnerseite einzulagern oder
Schadensersatz zu verlangen.
Nach
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist besteht das
Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
§ 6 Gewichts- und
Abrechnungsgrundlagen
Für
Rollenware wird das Bruttogewicht einschließlich Verpackung und
Hülsen berechnet. Formatware wird nach Nominalgewicht
abgerechnet.
§ 7 Preise und
Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung ein.
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Vertragspartnerseite besteht das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen sowie ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Anbietenden.
Die
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang ist zulässig. Forderungen aus der
Weiterveräußerung werden bereits jetzt an die Anbietende
abgetreten.
Die Ware
ist pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
§ 9 Mängelrüge und
Mängelhaftung
Die
Vertragspartnerseite ist verpflichtet, die Ware unverzüglich
nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen,
schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt
die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als
genehmigt.
Bei
berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Anbietenden
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt.
Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab
Gefahrübergang.
§ 10 Haftung
Eine
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
Die
Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Eine
weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand und
anwendbares Recht
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis ist München, sofern die Vertragspartnerseite
Kaufleute sind. Die Anbietende ist berechtigt, Ansprüche auch am
allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.
Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.