Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der HAMO-PAPIER Handels-GmbH (nachfolgend ?Anbietende?) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen der Vertragspartnerseite werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbietende stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die vorbehaltlose Lieferung oder Leistung gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) der Papier- und Pappenhersteller der Europäischen Gemeinschaft (CEPAC) in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote der Anbietenden sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbietende.


§ 3 Beschaffenheit und Mengenabweichungen

Handelsübliche, geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Gewicht, Format oder sonstigen Eigenschaften der Ware gelten als vertragsgemäß, sofern sie die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.


§ 4 Lieferung, Lieferfristen und höhere Gewalt

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Nichteinhaltung unverbindlicher Lieferfristen bestehen keine Schadensersatzansprüche.

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Anbietenden nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Rohstoffmangel,

Produktionsstörungen, Energieausfälle, Arbeitskämpfe, Transportengpässe oder behördliche Maßnahmen, berechtigen dazu, Lieferungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert eine Lieferbehinderung länger als zwei Wochen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen

Lieferteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits fertiggestellte Teillieferungen sind abzunehmen.


§ 5 Annahmeverzug

Wird die Ware nicht fristgerecht abgenommen oder verzögert sich die

Abnahme aus Gründen, die von der Vertragspartnerseite zu vertreten sind, ist die Anbietende berechtigt, die Ware auf

Kosten und Gefahr der Vertragspartnerseite einzulagern oder

Schadensersatz zu verlangen.

Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist besteht das

Recht zum Rücktritt vom Vertrag.


§ 6 Gewichts- und Abrechnungsgrundlagen

Für Rollenware wird das Bruttogewicht einschließlich Verpackung und Hülsen berechnet. Formatware wird nach Nominalgewicht abgerechnet. Maßgeblich ist das bestellte Flächengewicht multipliziert mit der gelieferten Fläche.


§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto

oder innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 30

Tage nach Rechnungsdatum ohne weitere

Mahnung ein.

Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Vertragspartnerseite besteht das

Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen sowie

ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Anbietenden.

Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang ist zulässig. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt an die Anbietende abgetreten.

Die Ware ist pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-,

Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.


§ 9 Mängelrüge und Mängelhaftung

Die Vertragspartnerseite ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel

unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen,

schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Anbietenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.


§ 10 Haftung

Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt

unberührt.


Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem

Vertragsverhältnis ist München, sofern die Vertragspartnerseite Kaufleute sind. Die Anbietende ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die

Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


HAMO - PAPIER Handels-GmbH Hans Mohrhagen

Ackerberg 2 * D-83703 Gmund am Tegernsee


Fon: +49-(0)8022-97007 * Fax: +49-(0)8022-74931

E-Mail: info@hamo-papier.de * www.hamo-papier.de

Amtsgericht München HRB 55299

Geschäftsführer Hans Mohrhagen

USt-IdNr. DE131180184

Steuernummer: 139/128/00274

Impressum

Datenschutzerklärung

AGB


§ 1 Geltungsbereich

Diese

Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle

Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der HAMO-PAPIER

Handels-GmbH (nachfolgend ?Anbietende?) gegenüber Unternehmern

im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen

Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals

ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegenstehende

oder abweichende Einkaufsbedingungen der Vertragspartnerseite

werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbietende stimmt ihrer

Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die vorbehaltlose

Lieferung oder Leistung gilt nicht als Zustimmung zu

abweichenden Bedingungen.

Ergänzend

gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) der Papier- und

Pappenhersteller der Europäischen Gemeinschaft (CEPAC) in ihrer

jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht im Widerspruch zu

diesen AGB stehen.

§ 2 Angebot und

Vertragsschluss

Alle

Angebote der Anbietenden sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung

oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

Mündliche

Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantien bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbietende.

§ 3 Beschaffenheit und

Mengenabweichungen

Handelsübliche,

geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen in

Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Gewicht, Format oder

sonstigen Eigenschaften der Ware gelten als vertragsgemäß,

sofern sie die Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich

beeinträchtigen.

§ 4 Lieferung, Lieferfristen

und höhere Gewalt

Lieferfristen

beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, frühestens

jedoch nach vollständiger Klärung aller technischen und

kaufmännischen Einzelheiten.

Lieferfristen

sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich

als verbindlich zugesagt wurden. Bei Nichteinhaltung

unverbindlicher Lieferfristen bestehen keine

Schadensersatzansprüche.

Ereignisse

höherer Gewalt oder sonstige von der Anbietenden nicht zu

vertretende Umstände, insbesondere Rohstoffmangel,

Produktionsstörungen, Energieausfälle, Arbeitskämpfe,

Transportengpässe oder behördliche Maßnahmen, berechtigen dazu,

Lieferungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert

eine Lieferbehinderung länger als zwei Wochen, sind beide

Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen

Lieferteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits fertiggestellte

Teillieferungen sind abzunehmen.

§ 5 Annahmeverzug

Wird die

Ware nicht fristgerecht abgenommen oder verzögert sich die

Abnahme aus Gründen, die von der Vertragspartnerseite zu

vertreten sind, ist die Anbietende berechtigt, die Ware auf

Kosten und Gefahr der Vertragspartnerseite einzulagern oder

Schadensersatz zu verlangen.

Nach

fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist besteht das

Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Gewichts- und

Abrechnungsgrundlagen

Für

Rollenware wird das Bruttogewicht einschließlich Verpackung und

Hülsen berechnet. Formatware wird nach Nominalgewicht

abgerechnet.

§ 7 Preise und

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.

Zahlungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung ein.

Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Vertragspartnerseite besteht das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen sowie ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die

gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller

Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Anbietenden.

Die

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang ist zulässig. Forderungen aus der

Weiterveräußerung werden bereits jetzt an die Anbietende

abgetreten.

Die Ware

ist pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-,

Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.

§ 9 Mängelrüge und

Mängelhaftung

Die

Vertragspartnerseite ist verpflichtet, die Ware unverzüglich

nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel

unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen,

schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach

Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt

die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als

genehmigt.

Bei

berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Anbietenden

Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung

fehl, besteht das Recht auf Minderung oder Rücktritt.

Die

Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab

Gefahrübergang.

§ 10 Haftung

Eine

Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei

leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise

eintretenden Schaden begrenzt.

Die

Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt

unberührt.

Eine

weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 11 Gerichtsstand und

anwendbares Recht

Gerichtsstand

für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem

Vertragsverhältnis ist München, sofern die Vertragspartnerseite

Kaufleute sind. Die Anbietende ist berechtigt, Ansprüche auch am

allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.

Es gilt

ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die

Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.